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Steuertermine 2023

monatliche Meldung Abgabe bis
Umsatzsteuer-Voranmeldung 10.01.2023; 10.02.2023; 10.03.2023; 11.04.2023; 10.05.2023; 12.06.2023;
11.07.2023; 10.08.2023; 11.09.2023; 10.10.2023; 10.11.2023; 11.12.2023
vierteljährliche Meldung Abgabe bis
Einkommensteuer-Vorauszahlung 10.03.2023; 12.06.2023; 11.09.2023; 11.12.2023
Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 10.03.2023; 12.06.2023; 11.09.2023; 11.12.2023
Umsatzsteuer-Voranmeldung 10.01.2023; 11.04.2023; 10.07.2023; 10.10.2023
Gewerbesteuer-Vorauszahlung 15.02.2023; 15.05.2023; 15.08.2023; 15.11.2023
jährliche Meldung Abgabe bis
Jahressteuerklärung 2022 02.10.2023; Bei Bedarf verlängern wir für Sie die Abgabefrist bis zum 31.07.2024.

Bitte beachten Sie: bei verspäteter Steuerzahlung von bis zu drei Tagen werden keine Zuschläge erhoben (§240 Abs.3 AO). Diese Schonfrist entfällt bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. Hinweis: der Scheck muss spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen.

Die Veröffentlichung dieser Termine erfolgte nach sorgfältiger Prüfung, allerdings ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht übernommen. Die Auflistung der steuerlichen Meldungen ist nicht abschließend.