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Die Steuergesetze werden durch unseren Gesetzgeber erlassen. Allerdings hat jeder Steuerpflichtige die Möglichkeit, die Anwendung dieser Gesetze durch die Finanzverwaltung in Verbindung mit seinem Lebenssachverhalt außergerichtlich bzw. gerichtlich überprüfen zu lassen. Daher eröffnet uns die aktuelle Rechtsprechung oftmals Gestaltungsmöglichkeiten.

Auf Ihren Wunsch hin beraten wir Sie individuell über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten.